Ausfallpauschale ab August 2026
Warum wir eine Ausfallpauschale erheben
Viele Tierhalter sehen am Ende eines Besuchs zunächst den Betrag auf der Rechnung und denken verständlicherweise: „Das ist aber viel.“ Was dabei häufig nicht sichtbar ist: Eine Tierarztpraxis hat jeden Tag hohe laufende Kosten, ganz unabhängig davon, ob gerade ein Tier behandelt wird oder nicht. Ich möchte das einmal ganz einfach erklären.
Eine Tierarztpraxis ist dabei viel mehr als nur die Zeit, in der ich ein Tier untersuche. Zu den laufenden Kosten gehören unter anderem; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Miete und Betrieb der Praxisräume; medizinische Geräte und deren Wartung; Strom, Wasser und Heizung; Versicherungen; Medikamente und Verbrauchsmaterialien; Labor- und Diagnostikleistungen; Hygiene, Reinigung und Entsorgung; Computer, Software und Verwaltung und sehr teure medizinische Geräte, die abbezahlt werden müssen. All das muss bezahlt werden, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem bestimmten Tag in die Praxis kommen.Ein typischer Arbeitstag besteht bei mir beispielsweise aus etwa zwei Stunden Operationszeit und vier Stunden Sprechstunde. Hinzu kommen allerdings die Tätigkeiten und Arbeiten, in denen wir nichts einnehmen, die im Hintergrund stattfinden; Beratung; Diagnostik; Dokumentation; Telefonate, Steuern, Rechnungen, Organisation und Nachbereitung. Die Anzahl der Patienten, die an einem Tag sorgfältig und medizinisch verantwortungsvoll behandelt werden können, ist deshalb begrenzt. Wir sind an unserer Kapazitätsgrenze angekommen.
Besonders Operationen beanspruchen viel Zeit und Kapazität. Dazu gehören; Vorbereitung; Narkose; Durchführung der Operation; Überwachung und Nachsorge. Während einer Operation ist ein wesentlicher Teil des Praxisablaufs gebunden. Operationen müssen sorgfältig geplant werden und können nicht beliebig zusätzlich in einen ohnehin vollen Arbeitstag eingeschoben werden. Außer Notfälle, die versuche ich selbstverständlich möglich zu machen, sofern dies zeitlich und medizinisch verantwortbar ist.
Wichtig ist auch zu verstehen, dass der Betrag auf einer Rechnung nicht dem Gewinn entspricht.
Da es nun leider mehrfach vorkommt, dass Termin garnicht erscheinen oder eine OP kurzfristig oder garnicht abgesagt wurde, bin ich allmählich dazu gekommen, diese Ausfallpauschale zu berechnen. Wird ein vereinbarter OP-Termin kurzfristig abgesagt oder gar nicht wahrgenommen, war diese Zeit trotzdem fest für diesen Patienten reserviert. Andere Patienten konnten für diesen Zeitraum nicht eingeplant werden, gleichzeitig laufen sämtliche Kosten der Praxis weiter. Die verlorene Behandlungszeit kann häufig so kurzfristig nicht mehr neu vergeben werden. Die Ausfallpauschale ist deshalb keine Strafe. Sie soll einen Teil des wirtschaftlichen Ausfalls abfangen, der durch einen kurzfristig nicht wahrgenommenen Termin entsteht.